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Facebook-Auftritt eines Rostocker Richters

Feb 24, 2016 | NK | Allgemein | No Comments

… der Facebook-Auftritt eines Rostocker Richters

„Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Strafurteil des Landgerichts Rostock aufgehoben, weil an diesem Urteil ein befangener Richter mitgewirkt hat (vgl. Beschluss vom 12.01.2016, Az.: 3 StR 482/15).

 Dieser Entscheidung lag ein Befangenheitsantrag des Verteidigers eines Angeklagten zu Grunde. Der Verteidiger stieß auf ein öffentlich zugängliches Profil auf Facebook, dass dem Richter zuzuordnen war.

Auf diesem Profil war ein Bild des Vorsitzenden zu sehen, auf dem dieser mit einem Bierglas in der Hand auf einer Terrasse saß und ein T-Shirt trug, mit der Aufschrift: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“.

Auf derselben Seite war vermerkt: „2. Große Strafkammer bei Landgericht Rostock“, in der darauf folgenden Zeile hieß es: „1996 bis heute“. Im Kommentarbereich befand sich der Eintrag: „das ist mein „wenn du rauskommst, bin ich in Rente“-Blick“.

Der BGH sah in dem Inhalt der öffentlich und somit auch für jeden Verfahrensbeteiligten zugänglichen Facebook-Seite eine eindeutige innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lasse, dieser beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spass an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. Der Internetauftritt des Vorsitzenden Richters sei insgesamt mit der gebotenen Haltung der Unvoreingenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren.

Der BGH hat das Verfahren nun an das Landgericht Stralsund zurückverwiesen.