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Arbeitsverträge von Profi-Fußballern dürfen befristet werden!

Feb 19, 2016 | NK | Allgemein | No Comments

Arbeitsverträge von Profi-Fußballern dürfen befristet werden!

Das LAG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 Sa 202/15, festgestellt, dass eine Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein in der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler zulässig ist, da sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt wird.

In dem Rechtsstreit standen sich der Bundesligist FSV Mainz 05 und der frühere Torwart, Heinz Müller, gegenüber. Der Torhüter hatte im Jahre 2012 einen neuen Zweijahresvertrag bei den Bundesligisten unterschrieben, der sich allerdings ab einer bestimmten Anzahl von Bundesliga-Einsätzen automatisch verlängern sollte. Etwa sechs Monate vor Ablauf des Vertrages wurde der Torhüter durch den damaligen Trainer des FSV Mainz 05, Thomas Tuchel, aussortiert. Damit wurde ihm die Möglichkeit genommen, die erforderliche Anzahl von Bundesliga-Einsätzen zu erreichen. Eine automatische Verlängerung kam nicht mehr in Betracht.

Der Torhüter meinte, dass er durch die sportliche Degradierung keine Siegprämien mehr erlangen konnte und eine Fortsetzung des Vertrages ausgeschlossen war.

Das LAG wies die Klage des Heinz Müller zurück. Es stellte fest: „die Entscheidung des beklagten Vereins, dem Kläger die Chance auf die Teilnahme am aktiven Spielbetrieb und damit die Möglichkeit, die vereinbarte Punkteprämien in der Rückrunde der Saison 2013/2014 zu erreichen, zu versagen, war rechtlich nicht zu beanstanden. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesliga-Spielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.“

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