Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 15.05.2018 mit der Frage der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Unfallhaftpflichtprozess (Verkehrsunfall) auseinanderzusetzen. Nach Auffassung der Richter ist in diesem Einzelfall die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel verwertbar.
Grundsätzlich können Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen mit hohen Geldbußen geahndet werden. Das ist dann der Fall, wenn eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke eines Verkehrsteilnehmers vorliegt.
Hier geht es aber um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, so dass die Richter zu dem Ergebnis gekommen sind, die Aufzeichnung des Unfalles als Beweismittel verwerten zu können.
(vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az.: VI ZR 233/17
*Als Dashcam (Kofferwort aus englisch dash board ‚Armaturenbrett‘ und camera ‚Kamera‘) wird eine Videokamera bezeichnet, die während der Fahrt frontal aufzeichnet. (Quelle: www.wikipedia.org/wiki/dashcam)