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JOBCENTER: Verstoßen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger gegen die Menschenwürde?

Jun 5, 2015 | NK | Allgemein | No Comments

JOBCENTER: Verstoßen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger gegen die Menschenwürde?

Das Sozialgericht Gotha hat über einen Fall zu entscheiden, in dem das Jobcenter Erfurt Leistungen gegenüber dem Kläger in zwei Schritten um 60 % gekürzt hatte, weil dieser Angebote abgelehnt habe. Nach Auffassung der Sozialrichter sei die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminium garantieren. Auch bedeuten derartige Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Deshalb hat das Sozialgericht Gotha das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen noch nicht entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht erachtet die allgemeinen sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Zeit als verfassungsgemäß.

Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

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