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Keine Drosselung für Daten-Flatrate!

Feb 11, 2016 | NK | Allgemein | No Comments

Keine Drosselung für Daten-Flatrate!

Das Landgericht Potsdam hat in seinem Urteil v. 14.01.2016, Az. 2 O 148/14, festgestellt, dass ein Mobilfunkunternehmen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken darf, wenn ein so genannter Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen angeboten wird.

Eine derartige Leistungseinschränkung benachteilige den Kunden unangemessen und sei deshalb unwirksam. Das Gericht war der Auffassung, dass in einer derartigen Drosselung eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht zu sehen ist.

Die von dem Mobilfunkanbieter in den Geschäftsbedingungen gewählte Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ erwecke bei dem Verbraucher den Eindruck, dass der Tarif gerade keine Begrenzung der Internetnutzung enthalte.

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