Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 09.05.2018 festgestellt, dass eine muslimische Lehrerin nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in Berlin unterrichten darf. In Berlin gilt das Neutralitätsgesetz, mit dem staatliche Neutralität geschaffen wird.
Die Lehrerin klagte, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte, was ihr das Land wiederum verwehrt. Die Lehrerin wurde einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Tragen eines Kopftuches erlaubt ist. Dadurch fühlte sich die muslimische Lehrerin, die zur Zeit in der Elternzeit verweilt, sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt. Aber: Vor ihrer Einstellung hatte sie zweifelsfrei bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne. Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst.
(vgl. Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 09.05.2018, Az.: 60 Ca 8090/70)