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Mietrecht: „Sie promovierter Arsch“ ist fristloser Kündigungsgrund

Jun 5, 2015 | NK | Allgemein | No Comments

Mietrecht: „Sie promovierter Arsch“ ist fristloser Kündigungsgrund

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 28.11.2014 festgestellt, dass einem Mieter, der seinen Vermieter grob beleidigt, fristlos gekündigt werden kann. Zwischen Mieter und Vermieter herrschte seit längerer Zeit ein angespanntes Verhältnis. Es wurden zahlreiche Zivilverfahren gegeneinander geführt und gegenseitig Strafanzeige erstattet. Die Auseinandersetzung gipfelte in einem hitzigen Wortwechsel, bei dem der Vermieter schließlich mit „Sie promovierter Arsch“ tituliert wurde. Das Amtsgericht München hielt die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung für zulässig.

 

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