Auch Rentner haben keine Ruhe vor dem Finanzamt. Zwar müssen die Renten noch nicht vollständig versteuert werden. Aber auch jetzt lohnt es sich schon, genau zu überlegen, an welchen Punkten Steuern gespart werden können. Die gute Nachricht: Selbst wenn ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, heißt das nicht zwangsläufig, dass er auch Steuern zahlen muss. Antworten auf wichtige Fragen:
Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Rentner müssen – genau wie Arbeitnehmer – eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit ihren Einkünften über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. 2015 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 8472 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.
Wie hoch die Einkünfte monatlich sein dürfen, um nicht steuerpflichtig zu sein, lasse sich schwer abschätzen. Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Wie viel Prozent ihres Einkommens müssen Rentner versteuern?
Zurzeit ist noch nicht die gesamte Rente einkommenssteuerpflichtig. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Seitdem steigt der Anteil für Neurentner jedes Jahr. Arbeitnehmer, die 2015 in Rente gegangen sind, müssen schon 70 Prozent ihrer Einnahmen versteuern.
Der Teil, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. Er richtet sich übrigens nur nach dem Renteneintritt und bleibt somit auch in den Folgejahren unverändert. Neben der Einkommenssteuer fallen auch der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer.
Rentner, die mindestens 64 Jahre alt sind, können zudem einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Die Höhe des Altersentlastungsbetrages hängt von dem jeweiligen Geburtsjahr ab. Der Höchstbetrag liegt bei rund 1900 Euro pro Jahr.
Was zählt zu den Einkünften?
Zunächst gehört die gesetzliche Rente dazu. Mit Einkünften sind aber alle Einnahmen gemeint. Also auch Mieteinnahmen oder Bezüge aus einer Betriebsrente. Ebenso würden Kapitalerträge, etwa aus Aktiendepots, oder Einkünfte aus Nebenjobs angerechnet; auch private Rentenbezüge zählen zum Einkommen.
Welche Kosten können Rentner steuerlich absetzen?
Genau wie andere Steuerzahler können Rentner eine Reihe außergewöhnlicher Belastungen geltend machen. Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten, wie Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamente. Wer sichergehen will, dass das Finanzamt die Kosten auf jeden Fall anerkennt, solle sich alles vom Arzt verschreiben lassen. Damit kann nachgewiesen werden, dass das Medikament wirklich nötig war.
Aufwendungen für eine Augenoperation, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren, können als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und richtet sich unter anderem nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand.
Welche Sonderausgaben können Rentner geltend machen?
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können natürlich auch Rentner geltend machen. Auch Beiträge zu anderen Versicherungen, wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung, zählten dazu, ebenso wie Spenden und Schulgeld sowie Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten.
Für Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro für Alleinstehende, für Ehepartner ist er doppelt so hoch. Das Finanzamt ziehe diesen Pauschbetrag jedem Steuerzahler automatisch vom Jahreseinkommen ab, wenn er seine Steuererklärung abgibt.
Können Rentner Werbungskosten geltend machen?
Ja, auch Ruheständler können Werbungskosten geltend machen, etwa für Steuerberatung, Gewerkschaftsbeiträge oder auch Rechtsberatungskosten zum Beispiel bei der Beantragung der Rente. Das Finanzamt ziehe automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab. Wer höhere Kosten erwartet, müsse sämtliche Quittungen sammeln und auf Verlangen vorlegen.